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Faktencheck-Methodik

Das Faktencheck-Ressort ist das Angreifbarste, was wir veröffentlichen — und deshalb das, dessen Methode wir am gründlichsten dokumentieren. Es folgt Schritt für Schritt der Weg jedes Prüfbeitrags.

Zuletzt aktualisiert 19. August 2026

Was wir prüfen

Wir nehmen eine Behauptung auf, wenn sie überprüfbar ist, weit genug kursiert, um zu wirken, und Folgen hat — wenn Menschen danach handeln: Geld ausgeben, Medikamente nehmen, einen Antrag stellen, eine Stimme abgeben.

Wir prüfen keine Meinungen, keine Prognosen und keine Glaubens- oder Geschmacksfragen. „Die Regierung versagt“ ist eine Meinung, die kein Beleg entscheidet; „die Regierung hat die Gebühr auf X erhöht“ ist eine Behauptung, die Belege entscheiden.

Wie wir prüfen

  • Wir gehen zur Primärquelle: dem Gesetzestext im Amtsblatt, der Mitteilung auf der Seite der Behörde oder den Daten so, wie sie ihre Urheber veröffentlichen.
  • Wir gleichen Zahlen mit der jüngsten amtlichen Veröffentlichung ab und nennen deren Datum — eine im Vorjahr richtige Zahl kann heute falsch sein.
  • Wir verfolgen den Ursprung eines Bildes oder Videos — wann und wo es entstand —, bevor wir beurteilen, was es zeigen soll.
  • Wir bitten die Stelle, der eine Behauptung zugeschrieben wird, um Stellungnahme, und wir vermerken, wenn keine Antwort kommt.
  • Wir archivieren eine Kopie jeder herangezogenen Quelle für den Fall, dass sie später verschwindet.

Die Urteile

  • Wahr — die Behauptung stimmt in der Sache und in ihren wesentlichen Einzelheiten mit der Wirklichkeit überein.
  • Teilweise wahr — ihr Kern trifft zu, sie enthält aber eine Übertreibung oder Auslassung, die das Bild verändert.
  • Irreführend — die Einzelfakten halten stand, doch ihre Anordnung oder der fehlende Zusammenhang führt zu einem falschen Schluss.
  • Falsch — die Behauptung entbehrt jeder Grundlage oder widerspricht einem dokumentierten Beleg.
  • Aus dem Zusammenhang gerissene Satire — sie stammt aus offen satirischem Material, das von seiner Quelle gelöst und als Nachricht verbreitet wurde.

Was wir mit dem Urteil veröffentlichen

Jeder Prüfbeitrag stellt die Behauptung in ihrer kursierenden Form dar, dazu das Urteil, die Belege, die dazu führten, und deren Quellen. Wir verlangen nicht, uns zu glauben — wir geben genug an die Hand, um selbst zum Urteil zu kommen.

Wenn sich ein Urteil als falsch erweist

Ein widerlegtes Urteil wird öffentlich revidiert: Wir korrigieren den Beitrag, stellen oben klar, was sich geändert hat und warum, und löschen ihn nicht. Ein Urteil zurückzunehmen ist bei uns ein angekündigtes Ereignis, keine stille Bearbeitung.

Wer meint, wir hätten uns geirrt, kann uns über die Seite „Die Stimme des Bürgers“ schreiben — mit den Belegen, die vorliegen.